Haben Sie ein Konto bei Facebook und /oder Instagram?
Folgender Text ist ein Auszug von der Seite „Good News“ vom 17.11.25. Es geht darum, dass META, die Firma, der Facebook, Instagram und auch Whats App gehört, nicht nur Nutzerdaten auf ihren eigenen Seiten sammelt, sondern auch beispielsweise auf Apotheken-Seiten oder anderen Onlinehandel-Seiten. Nun gibt es dagegen eine deutschlandweite Sammelklage, der man sich anschließen kann.

Textauszug:
Das Ausmaß des Datensammelns durch Meta ist für Nutzer kaum zu erkennen. Möglich machen es die sogenannten Business Tools – winzige Tracking-Codes, die auf zahlreichen anderen Webseiten und Apps, die nichts mit Facebook oder Instagram zu tun haben, verbaut sind. Sobald ein Nutzer eine solche Seite besucht, werden die getrackten Daten an Meta gesendet – selbst dann, wenn man auf dem Gerät gar nicht in seinem Facebook- oder Instagram-Konto eingeloggt ist. Meta kann so unter anderem nachvollziehen, wo sich die Nutzer im Internet bewegen, welche Produkte sie sich wie lange ansehen und über welche IP-Adresse sie unterwegs sind.
Für die Weitergabe der Daten an Meta braucht es eigentlich das Okay der Nutzer. Doch viele Websites lassen Besuchern bei den Cookies-Einstellungen kaum echte Wahlmöglichkeiten, beziehungsweise verstecken die Tragweite der Zustimmung im Kleingedruckten. In Einzelfällen wurden Daten nachweislich sogar ohne Einwilligung an Meta weitergegeben. Der Konzern selbst kontrolliert nicht, ob Nutzer auf der Drittseite wirklich eingewilligt haben – er verarbeitet die Daten so oder so.
Wie Sie sich der Sammelklage kostenlos anschließen können
Bei der Sammelklage mitmachen kann grundsätzlich jeder mit einem Facebook- oder Instagram-Konto. Das sind schätzungsweise 50 Millionen Menschen in Deutschland. Die Sammelklage bündelt gleichgelagerte Ansprüche vieler Betroffener – ähnlich den Sammelklagen in den USA.
Die Anmeldung ist derzeit über die Webseite meta-klage.de möglich. Je nach Erfolgsfall könnten Minderjährigen bis zu 10.000 Euro, Erwachsenen bis zu 5.000 Euro zugesprochen werden. Das offizielle Klageregister vom Bundesamt für Justiz soll im Dezember eröffnet werden. Ein Prozessfinanzier trägt sämtliche Kosten. Er erhält im Erfolgsfall dafür rund zehn Prozent des zugesprochenen Schadensersatzes. Das sei ein gängiges Modell, sagt Hannah Ruschemeier, Rechtswissenschaftlerin an der Uni Osnabrück.
Streitwert in Milliardenhöhe
Selbst wenn sich nur ein Prozent aller Klageberechtigten anmeldet, könnte das einen Streitwert in Milliardenhöhe ergeben. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg wird die Sammelklage sehr wahrscheinlich auch noch dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden. Ein Urteil dort dürfte frühestens Ende 2026 fallen.
Ein Erfolg der Kläger könnte erheblichen finanziellen Druck auf Meta ausüben, so Ruschemeier. „Gerade, wenn sich viele Verbraucher dieser Sammelklage anschließen, werde es für den Konzern deutlich teurer.“ Für die Verbraucher wäre der Erfolg vor Gericht ein Schritt hin zu mehr Datenhoheit und digitaler Selbstbestimmung.
Haben Sie ein Konto bei LinkedIn?
Seit dem 3. November 2025 füttert LinkedIn seine  KI mit den Daten der Nutzer, um seine KI zu trainieren. Hier ein Auszug aus einem Text vom „ZDF heute“:

Textauszug:
Christine Steffen, Juristin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW), weist darauf hin, „dass alles, was an Text, Bild und Kommentaren auf LinkedIn gepostet wird, als Trainingsdaten in der LinkedIn-KI landet“. Sie gibt zu bedenken, dass Daten, die einmal zum Training der KI verwendet wurden, sich im Nachhinein nicht einfach löschen ließen. Damit seien die Betroffenenrechte wie das Recht auf Löschung oder Korrektur infrage gestellt.
Nutzung von Daten widerrufen
LinkedIn setzt voraus, dass die Nutzer mit der Verwendung ihrer Daten einverstanden sind – das bedeutet: Wer nicht aktiv widerspricht, akzeptiert das. Wer widersprechen will, muss eine Einstellung zurücksetzen. Das funktioniert folgendermaßen:
- Bei LinkedIn einloggen
- Auf das Profilbild klicken, dann auf „Einstellungen & Datenschutz“ gehen
- Im Menü den Bereich Datenschutz auswählen
- Unter der Überschrift „So verwendet LinkedIn Ihre Daten“ den Abschnitt „Daten zur Verbesserung generativer KI“ (oder ähnlicher Wortlaut) auswählen. Diese Option ist standardmäßig aktiviert.
- Funktion / Button zur Zustimmung zur Nutzung Ihrer Daten für KI-Training ausschalten
Weniger Transparenz bei LinkedIn
LinkedIn kündigt außerdem an, dass zukünftig weniger vorab über Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Datenverarbeitung informiert wird. Das bedeutet, dass neue Funktionen ohne umfassende Vorankündigung eingeführt werden könnten. Umso wichtiger für Nutzerinnen und Nutzer, alle Mitteilungen zu Änderungen – vor allem, wenn sie Datenschutz, Datennutzung und KI-Funktionen betreffen – besonders aufmerksam zu lesen und zu prüfen, ob Einstellungen selbst aktiviert beziehungsweise deaktiviert werden können.